Fachverordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen in Kraft
| 05. Oktober 2015 | Allgemeines, Fachliches
Zum 1. Oktober 2015 trat die Fachverordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl 2038-3-1-10-I/K) durch die Publikation im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl vom 30.09.2015) in Kraft. Der neue Bachelorstudiengang „Bibliotheks- und Informationsmanagement“, der den bestehenden verwaltungsinternen Diplomstudiengang ablöst, konnte so zum 1. Oktober am Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen der FHVR starten. Die FachV-Bibl ersetzt die bisherigen Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (ZAPOmBiblD, ZAPOgBiblD, ZAPOhBiblD) der Qualifizierungsebenen zwei bis vier und regelt darüberhinaus die Modalitäten für die Ausbildungsqualifizierung. Die FAchV-Bibl gilt ab dem Kurs Q3 2015/2018 (Fachlicher Schwerpunkt Bibliothek) für alle Anwärterinnen und Anwärter. Für Anwärter und Anwärterinnen, die den Vorbereitungsdienst vor dem 1. Oktober 2015 begonnen haben, gilt weiterhin die ZAPOgBiblD für den Diplomstudiengang.
Die wesentlichen Änderungen des neuen Bachelorstudiengangs bestehen in einer stärkeren Modularisierung der Unterrichtsgebiete sowie in vielfältigeren und moderneren Prüfungsformen, die in der Fachverordnung verankert sind. Bewährte Elemente des früheren Studiengangs, insbesondere die langen Praktika an ausgewählten wissenschaftlichen Bibliotheken sowie der starke Praxisbezug auch in den theoretischen Studienabschnitten, bleiben erhalten.
PDF der Fachverordnung: Fachverordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen
Keine Kommentare mehr möglich!
0 Kommentar(e)